Jede Person, die in der Hebammenpraxis eine Leistung anbietet, tut dies eigenständig und unabhängig von allen anderen in der Praxis Arbeitenden. Sie rechnet selbst ab, auch wenn Gebühren zunächst auf das Praxiskonto gezahlt werden und ist für den Inhalt ihrer Arbeit selbst verantwortlich.
Geburtsvorbereitungskurse (GV) und Rückbildungskurse (RB)
GV-Kurse umfassen 14 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten (max.840 Minuten).
RB-Kurse umfassen 10 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten (max.600 Minuten).
Darüber hinausgehende Stunden sind zulässig und werden von der Kursteilnehmerin selbst übernommen.
GV-Kurse und RB-Kurse sind geschlossene Kurse, deren einzelne Stunden aufeinander aufbauen. Neue Teilnehmerinnen können während eines laufenden Kurses daher nicht aufgenommen werden. Nimmt die angemeldete Kursteilnehmerin einzelne Stunden nicht wahr, aus welchen Gründen auch immer, behält die Kursleiterin dennoch ihren Gebührenanspruch.
Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Hebammen.
Bei Kursteilnehmerinnen, die Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse sind, wird die Hebamme die Gebühr für die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit der Gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Die Kosten für nicht wahrgenommene Kursstunden sind von der Kursteilnehmerinnen grundsätzlich selbst zu tragen.
Kursteilnehmerinnen mit Privater Krankenversicherung erhalten eine Privatrechnung bis zur Höhe des 2,0-fachen Satzes der gültigen Gebührenverordnung. HebGebV: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHebGebV/true und https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/aktuelle_dokumente/Lesefassung_Hebammen-Verguetungsvereinbarung_ab_2018-07-15.pdf
Mit der Teilnahme an den gebuchten Paarstunden erklärt sich die Kursteilnehmerin und ihre Begleitperson einverstanden. Der*die Partner*in überweist die im aktuellen Programm angegebene Gebühr für den Paarkurs bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn auf das Konto, welches in der Bestätigungsmail angegeben wurde.
Sonstige Kurse
Die Kursgebühr für Sonstige Kurse (Yoga, Babymassage etc.) ist spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn direkt auf das Konto, welches in der Bestätigungsmail angegeben wurde, zu überweisen.
Anmeldung
Die Anmeldung zu Kursen und Seminaren erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der Homepage der Hebammenpraxis.
Nach Anmeldungseingang wird per E-Mail eine persönliche Bestätigung versendet. Der Versand dieser Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und als Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer*in.
Anmeldestornierung und Rückerstattung von Kursgebühren
Eine Anmeldestornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Eine Stornierung der Kursanmeldung ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen und kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind 50% der Kursgebühr zu entrichten. Bei einer Stornierung von weniger als 1 Woche vor Kursbeginn oder ganz ausbleibender Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig, falls kein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines laufenden Kurses durch die Teilnehmerin ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat.
Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht nicht. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweiligen Kursleitung.
Vertragspartner*in
Durch die Anmeldebestätigung kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich und direkt mit der Kursleitung zustande.
Kursdurchführung
Die Kursleitung hat das Recht, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, bzw. Kurse mit zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen.
Aus wichtigem Grund kann ein Kurs mit einer anderen Kursleitung als beschrieben besetzt werden.
Hebammenbetreuung
Die Buchung einer Veranstaltung in der Praxis (Geburtsvorbereitungskurs etc) beinhaltet nicht die Betreuung durch eine in der Praxis tätige Hebamme während der Schwangerschaft, Geburt oder im Wochenbett.
Die Vermittlung kann durch das Büro der Praxis erfolgen oder durch direkten Kontakt zu einer Hebamme per Mail oder Telefon.
Für alle Tätigkeiten außerhalb der Kurse sind gesonderte Behandlungsverträge notwendig.
Haftung
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind.
Jede Hebamme bzw. Kursleiter*in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation auf eigene Verantwortung.
Jede Kursleiter*in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung.
Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihr erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Hebamme bzw. Kursleiter*in übernimmt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Haftung für die Beschädigung von Gegenständen im Eigentum von Kursteilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone). Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Kinderwägen können im Hausflur vor den Praxisräumen (nicht in der Praxis) abgestellt werden. Es wird hierfür keine Haftung übernommen.
Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Hebammen, Kursleiter*innen und sonstige Mitarbeiter*innen, unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten, die wir in Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Die Hebammenpraxis, bzw. Kursleitung darf die Kontaktaufnahme für Kursinformationen über E-Mail, telefonisch oder per SMS durchführen.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die AGB eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung am weitest gehenden entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Gerichtsstand ist Würzburg.
Würzburg, Juli 2023